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Die richtige Wahl der Zahlweise verbessert den Effektivbeitrag der
selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung. Zusätzlich ist ein frühes
Eintrittsalter zu Empfehlen um späteren Risiken und Krankheiten vorzubeugen.
Wer es sich leisten kann, sollte eine jährliche Zahlweise wählen, da die
Versicherungen bis zu 5 % Zuschläge verlangt, bei einer monatlichen Zahlweise
und bei halbjährlicher Zahlweise ca. 3 % Zuschlag auf den Jahresbeitrag. Bei
einer jährlichen Zahlweise ist es sogar möglich, dass sich die Endrendite um bis
zu 0,25 % erhöht. Die Zahlungen für den Jahresbeitrag der Berufsunfähigkeit
können Sie, zum Beispiel, auf ein Sparkonto bei Ihrer Bank, monatlich einzahlen,
um am Ende des Jahres den gewünschten Betrag bereit zu haben.
Die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheiden sich bei jeder
Versicherungsgesellschaft. Sie sind abhängig von:
- dem Eintrittsalter des Versicherten,
- dem Beruf,
- dem Geschlecht,
- dem Gesundheitszustand,
- der Versicherungsdauer,
- der Leistungsdauer
- dem abgesicherte Leistungsumfang
- der Höhe der vereinbarten Rente.
Man kann mit dem Überschusssystem Einfluss auf die Beitragshöhe nehmen. So kann
man mit der Beitragsverrechnung die Überschüsse nicht zur Erhöhung der
Rentenleistung verwenden, sondern den garantierten Beitrag zu senken.
Bei dem Bonussystem erhöht sich die Rente in der Weise, sodass der
Überschussanteil als Deckungskapital für eine beitragsfreie Rente herangezogen
wird. Sie wird im Leistungsfall inklusive der erwirtschafteten Überschüsse
gezahlt.
Bei der Verzinslichen Ansammlung werden die Überschussanteile zur Rentenerhöhung
verwendet. Das kann dadurch erfolgen, dass die Überschussanteile beim
Versicherer angespart, verzinst und im Leistungsfall an den Versicherten
ausbezahlt werden.
Mit dem System Verzinsliche Ansammlung wird die Verwendung der
Überschussanteile, zur Erhöhung der Rente herangezogen werden. Das kann dadurch
erfolgen, dass die zugeteilten Überschussanteile beim Versicherer angespart,
verzinst und im Leistungsfall der Versicherung zusammen mit der vertraglich
garantierten Rente zur Erhöhung der vereinbarten Rente herangezogen wird.
© Autor: Benjamin Hohmann
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