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Die richtige Wahl der Zahlweise verbessert den Effektivbeitrag der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung. Zusätzlich ist ein frühes Eintrittsalter zu Empfehlen um späteren Risiken und Krankheiten vorzubeugen.

Wer es sich leisten kann, sollte eine jährliche Zahlweise wählen, da die Versicherungen bis zu 5 % Zuschläge verlangt, bei einer monatlichen Zahlweise und bei halbjährlicher Zahlweise ca. 3 % Zuschlag auf den Jahresbeitrag. Bei einer jährlichen Zahlweise ist es sogar möglich, dass sich die Endrendite um bis zu 0,25 % erhöht. Die Zahlungen für den Jahresbeitrag der Berufsunfähigkeit können Sie, zum Beispiel, auf ein Sparkonto bei Ihrer Bank, monatlich einzahlen, um am Ende des Jahres den gewünschten Betrag bereit zu haben.

Die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheiden sich bei jeder Versicherungsgesellschaft. Sie sind abhängig von:

  • dem Eintrittsalter des Versicherten,
  • dem Beruf,
  • dem Geschlecht,
  • dem Gesundheitszustand,
  • der Versicherungsdauer,
  • der Leistungsdauer
  • dem abgesicherte Leistungsumfang
  • der Höhe der vereinbarten Rente.

Man kann mit dem Überschusssystem Einfluss auf die Beitragshöhe nehmen. So kann man mit der Beitragsverrechnung die Überschüsse nicht zur Erhöhung der Rentenleistung verwenden, sondern den garantierten Beitrag zu senken.
 
Bei dem Bonussystem erhöht sich die Rente in der Weise, sodass der Überschussanteil als Deckungskapital für eine beitragsfreie Rente herangezogen wird. Sie wird im Leistungsfall inklusive der erwirtschafteten Überschüsse gezahlt.
 
Bei der Verzinslichen Ansammlung werden die Überschussanteile zur Rentenerhöhung verwendet. Das kann dadurch erfolgen, dass die Überschussanteile beim Versicherer angespart, verzinst und im Leistungsfall an den Versicherten ausbezahlt werden.
 
Mit dem System Verzinsliche Ansammlung wird die Verwendung der Überschussanteile, zur Erhöhung der Rente herangezogen werden. Das kann dadurch erfolgen, dass die zugeteilten Überschussanteile beim Versicherer angespart, verzinst und im Leistungsfall der Versicherung zusammen mit der vertraglich garantierten Rente zur Erhöhung der vereinbarten Rente herangezogen wird.

© Autor: Benjamin Hohmann

 
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