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Leistungsabwicklung Drucken

Um eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, müssen, Krankheiten, Körperverletzungen sowie die Pflegebedürftigkeit ärztlich nachgewiesen werden. Um keine Ansprüche zu verlieren, sollte bei einer Krankschreibung durch einen Arzt, die länger als 8 Wochen andauert, vorsorglich schon mal eine mögliche Berufsunfähigkeit gemeldet werden.

Es wurde Vertraglich in den Versicherungsbedingungen geregelt, dass in dem Fall einer Berufsunfähigkeit die BU von der Versicherten Person nachzuweisen ist. Außerdem sollte in dem ärztlichen Attest stehen, warum die Krankheit oder der Unfall gerade die Ausübung des Berufes verhindert. Nur eine Beschreibung der Krankheit reicht in der Regel nicht aus. Hierbei müssen Sie auch eine Beschreibung Ihrer Beruflichen Tätigkeit abgeben, die möglichst genau und ausführlich sein sollte.
Für den Nachweiß, dass es sich um einen Unfall, beziehungsweise eine Krankheit, handelt und nicht vorsätzlich getätigt wurde, benötigt man:

  • Ein ärztliches Zeugnis, welches die Krankheit, Körperverletzung oder  die Pflegebedürftigkeit bestätigt

  • Die ausführlichen Berichte der/des behandelnden Ärzte/Arztes über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer des Leidens sowie über den Grad der Berufsunfähigkeit Unterlagen über den Beruf des Versicherten,

  • Wie seine Berufliche Stellung zum Zeitpunkt des Eintritts in die Berufsunfähigkeit, sowie die bis zum heutigen tage eingetretenen Veränderungen,

  • Bei einer Pflegebedürftigkeit in einer Einrichtung die mit der Pflege betraut ist, eine Bescheinigung über Art und Umfang der Pflege.

© Autor: Benjamin Hohmann

 
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