| Leistungseinschränkung |
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Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nicht, wenn der Versicherte durch vorsätzliche Ausführung einer Straftat oder eines Vergehens Berufsunfähig wird. Bei absichtlicher Herbeiführung von Krankheiten oder ähnlichem, behält sich die Versicherung auch eine Zahlungsverweigerung vor. Für die im Vertrag ausgeschlossenen Leistungsmerkmale in den Versicherungsbedingungen, gibt es auch keine Auszahlungen. Hierbei differieren die Versicherungsbedingungen sehr und man sollte seine Versicherung, genau auf seine Bedürfnisse abgestimmt, abschließen. © Autor: Benjamin Hohmann |

