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Um sich ein Bild von dem Risiko zu machen, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Kunde eventuell mal Berufsunfähig wird, verpflichtet das Versicherungsvertragsgesetz den Kunden, die im Antrag gestellten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Bei Nichtbeachtung dieser Bedingung, behält sich die Versicherung vor, nicht zu zahlen und die Eingezahlten Beiträge zu behalten. Das Versicherungsunternehmen kann den Vertrag sogar anfechten, wenn es vom Antragsteller arglistig getäuscht wurde.

© Autor: Benjamin Hohmann

 
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